4.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von BrockshusMedia nur durch den Ansprechpar tner zugesagt werden.
4.2 Die Vertragspar teien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
4.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommu nikation usw.) und Umständen im Verantwor tungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat BrockshusMedia nicht zu vertreten und berechtigen BrockshusMedia, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. BrockshusMedia wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von BrockshusMedia zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber BrockshusMedia äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstun den umgeset zt werden können, kann BrockshusMedia von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.
5.2 BrockshusMedia prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt BrockshusMedia, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt BrockshusMedia dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmt e Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt BrockshusMedia die
Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.
5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird BrockshusMedia dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umset zbar ist.
5.4 Die Vertragspar teien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.
5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvor schlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. BrockshusMedia wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
5.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstands z ei ten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von BrockshusMedia berechnet.
5.8 BrockshusMedia ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von BrockshusMedia für den Kunden zumutbar ist.
6.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise und Übernachtungskos ten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von BrockshusMedia mehr als 50 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann BrockshusMedia eine Handling Fee in Höhe von 10% der Auftragsumme erheben.
6.2 Die Vergütung von BrockshusMedia erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungs sät ze von BrockshusMedia , soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. BrockshusMedia ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungs sätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von BrockshusMedia erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.
6.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von BrockshusMedia getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von BrockshusMedia für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
6.4 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzs teuer.



